Allgemeine Geschäftsbedingungen der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) für die Durchführung von Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln umfassend die rechtlichen Beziehungen zwischen der NUA und ihren Teilnehmenden bezogen auf die Durchführung von Veranstaltungen.

Eine Veranstaltung im Sinne der nachfolgenden Regelungen ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt, gegebenenfalls auch aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Veranlassung, als Mitwirkende oder Besuchende teilnimmt.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NUA an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden finden nur Anwendung, wenn die NUA dem schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragliche Leistungen

Die Veranstaltungen finden in den Veranstaltungsräumen der NUA in Recklinghausen oder in externen Veranstaltungsräumen und/oder digital (Hybrid- oder Online-Veranstaltungen) statt. Die Inhalte der Veranstaltungen, der von den Teilnehmenden dafür zu zahlende Teilnehmendenbeitrag und die Termine/Zeiten sind im Online-Jahresprogramm der NUA aufgeführt. Inhaltliche und zeitliche Abweichungen bei der Durchführung der Veranstaltungen bleiben vorbehalten.

Die NUA haftet nicht für ein bestimmtes Veranstaltungsergebnis oder einen bestimmten Veranstaltungserfolg. Die NUA unterliegt im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltungen und der Gestaltung des zeitlichen Ablaufs keinen Weisungen des Teilnehmenden.
 

 

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der NUA sind offen für alle Personen, sofern im Programm der jeweiligen Veranstaltung der Teilnehmendenkreis nicht gesondert geregelt ist.

Die Anmeldung über die Teilnahme findet in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Online-Anmeldefunktion statt. 

Hierfür ist es notwendig, dass sich Teilnehmende ein Nutzer-Konto anlegen. 

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine elektronische Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt mit Eingang dieser Bestätigung beim Teilnehmenden zustande. 

Bei Veranstaltungsformaten mit Bewerbungsverfahren gilt folgendes:

Die Bewerbung zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss im geforderten Format und Umfang parallel zur Anmeldung auf dem angegebenen Weg übermittelt werden. Die Anmeldung über die Teilnahme findet in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Online-Anmeldefunktion statt. Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Teilnehmende erhält eine unmittelbare Bestätigung des Zugangs der verbindlichen Anmeldung durch eine automatisierte E-Mail. Diese E-Mail stellt noch keine Vertragsannahme der NUA dar. Eine solche Vertragsannahme erfolgt erst durch eine Teilnahmebestätigung der NUA, die per E-Mail versendet wird und alle relevanten Daten der Anmeldung aufführt. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande. 

Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

§ 4 Gesetzliches Widerrufsrecht  

Ist der Teilnehmende Verbraucher, steht ihm nach Zustandekommen des Vertrages das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der NUA mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 5 Teilnahmebeitrag

Für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der NUA wird im Regelfall ein Teilnahmebeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrags ist der Veranstaltungsbeschreibung im Bildungsprogramm zu entnehmen. 

Für Schüler, Studierende, Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner/Pensionäre sowie Schwerbehinderte wird gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein reduzierter Beitrag gewährt. Dieser ist im Bildungsprogramm ausgewiesen. Dies gilt nur für Veranstaltungen, die im Bildungsprogramm mit dem Hinweis auf eine mögliche Preisreduzierung gekennzeichnet sind. 

Der Nachweis über den Ermäßigungsanspruch ist unverzüglich nach der Anmeldung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag, vorzulegen. Ein Nachweis kann im Nutzerkonto hinterlegt werden. Die Nachweise können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dauerhaft gespeichert werden, ihre Gültigkeit kann von der NUA in Wortform gespeichert werden, das Dokument selbst wird nicht dauerhaft gespeichert. Der Nachweis über den Ermäßigungsanspruch ist deshalb unter Umständen für jede Veranstaltung neu vorzulegen.

Ermäßigungen werden nicht gewährt, wenn Sie sich über Ihren Arbeitgeber oder als Unternehmer im Sinne des §2 UStG anmelden. Hier gilt immer der reguläre Preis (mit Ausnahme von etwaigen Sondervereinbarungen bspw. Kooperationspartner).

Bei beitragspflichtigen Veranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel nach dem ersten Veranstaltungstag, bei eintägigen Veranstaltungen nach dem Abschluss der Veranstaltung. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung für die von ihnen besuchten Veranstaltungen.

 

§ 6 Kosten für Unterbringung und Verpflegung

Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sind in der Regel von den Teilnehmenden selbst zu tragen, sofern dieses in der Beschreibung des Veranstaltungsangebotes nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Fahrtkosten zu den Veranstaltungen können seitens der NUA nicht erstattet werden.

 

§ 7 Absage, Änderung der Veranstaltung

Falls die Veranstaltung wegen Krankheit, Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, aus technischen Gründen oder aus anderen von der NUA nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, hat die NUA das Recht eine Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Sollte einer dieser Fälle eintreten, wird die NUA die Teilnehmenden informieren. Der Teilnehmende kann keine Ansprüche zur Durchführung der Veranstaltung oder Ersatz geltend machen.

Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmendenzahl wird die NUA den Teilnehmenden spätestens eine Woche vor dem Beginn der Veranstaltung informieren. 

Die NUA behält sich vor, andere gleichwertige Referenten einzusetzen, wenn ein vorgesehener Referent aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, sowie den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. Der Teilnehmende kann daraus keine Ansprüche geltend machen, vom Vertrag zurücktreten oder den Teilnehmendenbeitrag mindern. 

 


§ 8 Rücktritt des Teilnehmenden

Der Teilnehmende kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber der NUA erklärt. Die Rücktrittserklärung (Abmeldung von einer Veranstaltung) sollte im Idealfall über das Nutzerkonto erfolgen. Eine Rücktrittserklärung (Abmeldung) in Textform ist ebenfalls möglich. Die Übermittlung in elektronischer Form reicht hierfür aus. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der NUA.

Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, wird auch bei Nichtteilnahme der gesamte Teilnahmebetrag in Rechnung gestellt. 

Liegen zwischen Anmeldung und Veranstaltung weniger als 14 Tage, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
 

Die Pflicht zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts kann entfallen, wenn der Teilnehmende der NUA eine Ersatzperson benennt, die in seinen Vertrag eintritt, die die sich aus diesem ergebenden Verpflichtungen übernimmt und durch die NUA bestätigt wird. Wenn die Ersatzperson die Zugangsvoraussetzungen für die Veranstaltung nicht erfüllt, ist die NUA berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen. Die Vertretung durch eine Ersatzperson ist ausgeschlossen, sofern eine persönliche Einladung zur Veranstaltung erfolgte. Die Ersatzperson ist verpflichtet ein Nutzerkonto anzulegen.

Erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise zur Veranstaltung, so ist der Teilnehmende zur Zahlung des vollen Teilnahmebetrages verpflichtet.

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird durch die Regelungen über den Rücktritt nicht berührt. Übt der Kunde ein ihm zustehendes Widerrufsrecht aus, richten sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 


§ 9 Arbeitsmittel, Bild- und Videoaufnahmen

Die von der NUA verwendete Computersoftware sowie die Lernplattformen und Arbeitsunterlagen (Lehrgangs- bzw. Schulungsunterlagen) in gedruckter sowie digitaler Form sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmende erwirbt kein Recht, die Inhalte dieser Arbeitsunterlagen ganz oder Teile daraus zu publizieren. Er ist insbesondere auch nicht berechtigt, die Inhalte der Arbeitsunterlagen ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft zu speichern oder an Dritte ohne Zustimmung des Urhebers weiterzugeben.

Fotos von Veranstaltungen dürfen nur mit Zustimmung der NUA gefertigt und publiziert werden. Bei Veranstaltungen werden zu Informationszwecken Bild- und/oder Videoaufnahmen angefertigt. Bei der Registrierung vor Ort kann der Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen widersprochen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahmen gegebenenfalls weltweit abrufbar sind und möglicherweise von Dritten weiterverwendet werden können. Der Widerruf zur Verbreitung der Aufnahmen kann jederzeit erfolgen.
 

 

§ 10 Teilnahme an Online-Formaten, Nutzung der Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen

Für Online-Veranstaltungen und die Nutzung der Lernplattform des Veranstalters oder seiner Kooperationspartner während der Vertragslaufzeit gilt:

  • Der Teilnehmende stellt die Voraussetzungen für seinen Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit.
  • Der Teilnehmende hat für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen.
  • Der Teilnehmende sorgt für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. ä. Bedrohungen.
  • Der Teilnehmende ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Lernplattformen bzw. Zugangslinks zu Online-Veranstaltungen nicht an Dritte weiterzugeben oder öffentlich verfügbar zu machen und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmende.
  • Der Teilnehmende verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmenden der Lernplattform und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten.
  • Der Teilnehmende verpflichtet sich, Daten anderer Nutzer Dritten nicht zugänglich zu machen.
  • Der Teilnehmende verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
  • Ein Mitschnitt von Online-Veranstaltungen oder Teilen davon ist nicht erlaubt.

Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmenden von der Nutzung der Lernplattform oder der Online-Veranstaltung.

 


§ 11 Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre Anmeldedaten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und -durchführung auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils aktuell vorliegenden Fassung erfasst und verwendet.

Zur Rechnungsstellung werden die Daten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima weitergegeben und dort gemäß der gesetzlichen Pflicht gespeichert.

Die Teilnehmenden haben das Recht, ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen und können die Löschung ihrer Daten beantragen.

Die Teilnehmenden haben überdies das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.

Die Teilnehmenden haben das Recht, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Sollten gesetzliche Vorschriften eine Löschung nicht zulassen, werden die Daten stattdessen gesperrt, so dass sie nur noch zum Zwecke der zwingenden gesetzlichen Vorschriften zugänglich sind.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 


§ 12 Haftung

Die NUA haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Teilnehmenden gegenüber auf Schadensersatz entsprechend nachfolgender Bestimmungen: 

Die NUA haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der NUA, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmenden wird nicht übernommen.

Ist ein Schaden sowohl auf Verschulden der NUA als auch auf ein Verschulden des Teilnehmenden zurückzuführen, muss sich der Teilnehmende sein Mitverschulden anrechnen lassen.

 

§ 13 Hausordnung

Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. Die Teilnehmenden erkennen sie als verbindlich an. Schwere Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die NUA, Teilnehmende von weiteren Veranstaltungsbesuchen auszuschließen.

 

§ 14 Ausschluss von der Teilnahme

Die NUA kann Personen von der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen bzw. einzelnen Veranstaltungseinheiten insbesondere aus den folgenden Gründen ausschließen: 

  1. Gemeinschaftswidriges oder störendes Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung des Ausschlusses durch die Veranstaltungsleitung.
     
  2. Ehrverletzung aller Art gegenüber der Veranstaltungsleitung, den Beschäftigten der NUA oder anderen Teilnehmenden.
     
  3. Diskriminierung von Personen wegen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, etc.
     
  4. Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder Agitationen aller Art.
     
  5. Verstöße gegen die Hausordnung.

Vergleichbare Fälle berechtigen die NUA ebenfalls zum Ausschluss von einer Veranstaltung. 

Im Falle eines Ausschlusses bleibt der Teilnehmende zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.

 

Schlussbestimmungen

 

Ist der Teilnehmende kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, werden als Gerichtsstand und Erfüllungsort Recklinghausen vereinbart.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten.

Die NUA behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Teilnehmende diesen aktiv zustimmt. Erfolgt die Zustimmung nicht, ist die NUA berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.