Die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) ist eine durch die Bezirksregierung Münster nach § 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ff (AWbg) vom 08.12.2009 anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung.
In Nordrhein-Westfalen haben alle Beschäftigten, gleich ob sie im öffentlichen Dienst, in der Privatwirtschaft oder bei einer Kirche arbeiten, einen Anspruch darauf, sich fünf Tage im Jahr für politische oder berufliche Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen.
Folgende Veranstaltungen der NUA aus dem Bildungsprogramm 2024 bieten sich für einen Bildungsurlaub an:
Ausbildung zur/zum Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer:in - Region Rheinland verschiedene Termine zwischen 20.09. und 10.11.2024 (Bewerbungsschluss: 08.04.2024)
Ausbildung zur/zum Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer:in - Region Minden Lübbecke verschiedene Termine zwischen 23.02. und 28.04.2024 (keine Bewerbungen mehr möglich)
BNE Grundlagen - 5 Module im Block - Recklinghausen verschiedene Termine zwischen September und Oktober 2024
(Hinweis: Die Ausführungen beziehen sich auf einen Bildungsurlaub, bei dem Ihr(e) Arbeitgeber:in ihren/seinen Sitz in NRW hat. Sollten Sie weitere Infos benötigen oder ein anderes Bundesland für Sie zutreffen, erkundigen Sie sich bitte über die dort geltenden Bestimmungen.)
Bildungsurlaub bezeichnet die zusätzlichen („Urlaubs“-)Tage, die ein Arbeitnehmer auf Antrag hin bewilligt bekommen kann, sofern diese für eine Weiterbildung verwendet werden, die dem Arbeitnehmer im weiteren Sinne bei seiner Berufsausübung zu Gute kommt.
Während des Bildungsurlaubs wird Lohn bzw. Gehalt weitergezahlt.
Arbeitnehmer:innen bzw. Azubis tragen die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie die Kosten für Fahrten und Unterkunft.