Anmeldeverfahren – Organisatorisches bei NUA-Veranstaltungen
Die Veranstaltungen der NUA sind offen für alle Personen, sofern im Programmausdruck der Teilnehmendenkreis nicht gesondert geregelt ist.
Sie erhalten seitens der NUA eine Eingangsbestätigung.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine verbindliche Zu- oder Absage.
Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl eingegangener Anmeldungen, bleiben dem Ausrichter vorbehalten.
Der Teilnahmebeitrag
Für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der NUA wird im Regelfall ein Teilnahmebeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrags ist der Veranstaltungsbeschreibung im Bildungsprogramm zu entnehmen.
Für Schüler, Studierende, Bürgergeldempfänger, Rentner/Pensionäre sowie Schwerbehinderte wird gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein reduzierter Beitrag in Höhe von 50 % des regulären Teilnahmebeitrags fällig. Dies gilt nur für Veranstaltungen, die im Bildungsprogramm mit dem Hinweis auf eine mögliche Preisreduzierung gekennzeichnet sind.
Der Nachweis über den Ermäßigungsanspruch ist unverzüglich nach der Anmeldung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag, vorzulegen. Die Nachweise können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert werden. Eine Ermäßigung ist deshalb für jede Veranstaltung neu zu beantragen.
Bei beitragspflichtigen Veranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel nach dem ersten Veranstaltungstag, bei eintägigen Veranstaltungen nach dem Abschluss der Veranstaltung. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung für die von Ihnen besuchten Veranstaltungen.
Teilnahmebescheinigung
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung für die von Ihnen besuchten Veranstaltungen.
Datenschutz/Versicherungsschutz
Mit der Veranstaltungsanmeldung wird der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels ADV zugestimmt. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes NRW vom 09.06.2000 verarbeitet. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Liste des Teilnehmerkreises.
Bei organisatorischen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die im Programm genannten Ansprechpersonen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Der Widerruf ist an die im Impressum angegebene Adresse der NUA zu richten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bezugsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam
Stand: 2021-03-22