Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nua.nrw.de der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. September 2021 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Internetseite www.nua.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruhen auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
     
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: PDF-Dokumente und Grafiken auf www.nua.nrw.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit oder rufen Sie uns an: Bürgertelefon 02361 305-1214


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Kontaktaufnahme mit der NUA keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW erreichen Sie per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.