19.04.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
| Duisburg
| Nr.: 207-24Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband NRW e.V.
Anmeldung bei Anbieter:inLaut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Eingriffe in die Natur keine Verschlechterungen verursachen. Viele Maßnahmen führen aber dazu (z.B. Versiegelung) und müssen ausgeglichen werden: Hier stellt sich die Frage, ob das in geeigneter Weise erfolgt, ob formale Anforderungen erfüllt werden und welche Handlungsoptionen sich für den Umweltschutz ergeben. Dieses Seminar gibt einen Überblick.
Ausgleichsmaßnahmen müssen in Art, Umfang und Lage die durch Baumaßnahmen verloren gegangenen Funktionen wiederherstellen. Dabei kommt den Unteren Naturschutzbehörden eine besondere Rolle zu. Sie müssen sicherstellen, dass eine Kompensation in ausreichender Weise durchgeführt wird. Darüber hinaus gilt es, Informationen öffentlich bereit zu stellen. Der BUND hat nachgefragt und wir wollen einen Überblick geben, wie es im Land NRW um die Kompensation bestellt ist. Best-Practice-Beispiele werden vorgestellt, aber auch Defizite aufgezeigt. Schließlich werden Handlungsoptionen für den Umweltschutz skizziert, um Kompensation so sicher zu stellen, dass dem gesetzlichen Anspruch Genüge getan wird.
Zielgruppe:Alle am Thema Interessierten, insbesondere im kommunalen Umwelt- und Naturschutz engagierte Personen
Das Bundesnaturschutzgesetz
© Rolf Behrens
Ausrichtende / Mitausrichtende Organisation
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband NRW e.V.
Veranstaltungsort
Café Museum
Friedrich-Wilhelm-Platz 64a
47051 Duisburg
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rolf.behrens@bund.net
Anmeldefrist
05.04.2024
Rückfragen
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