Verleihbedingungen

Walter Janke
Fachgebietsleitung Veranstaltungsmanagement, Qualitätsmanagement
Verleihbedingungen
- Von der entleihenden Person wird eine angemessene Repräsentation und Betreuung der Ausstellung während der gesamten Verleihdauer erwartet. Der*Die Entleihende ist federführend insbesondere für die Werbungs-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig und stimmt diese mit der NUA ab. Über die Resonanz der Ausstellung legt der*die Entleihende der NUA nach Abschluss der Repräsentation einen Pressespiegel vor.
- Die Ausstellungen werden grundsätzlich gebührenfrei ausgeliehen.
- Sofern aufgrund des Transportvolumens oder aus anderen Gründen erforderlich, organisiert der*die Entleihende den Transport und trägt die dadurch anfallenden Kosten. Der Transport ist je nach Ausstellung in einem geschlossenen PKW oder LKW (Kofferaufbau) durchzuführen.
- Für den Auf- und Abbau stellt die NUA dem*der Entleiher*in auf eigene Kosten Mitarbeitende zur Verfügung, die für den sachgerechten Auf- und Abbau verantwortlich sind. Das zusätzlich für den Auf- und Abbau notwendige Personal stellt der*die Entleihende.
- Ist aufgrund der Größe oder des Aufwandes die Beauftragung einer Fachfirma notwendig, trägt der*die Entleihende die Kosten.
- Bei Einsätzen außerhalb von NRW sind die Personal- und Materialkosten im Regelfall von der entleihenden Person zu tragen.
- Entstandene Schäden beim Transport oder während der Ausstellungszeit gehen zu Lasten des*der Entleihenden.
- Alle Absprachen über das Entleihen von Ausstellungen (Zeitraum, Abholzeiten usw.) müssen von Entleiher*in in schriftlicher Form bestätigt werden. Ebenfalls in schriftlicher Form sind die Verleihbedingungen anzuerkennen (Abschluss einer Vereinbarung).
