Als Kooperationsmodell arbeitet die NUA eng mit den in NRW anerkannten Natur- und Umweltschutzverbänden und weiteren Partner-Organisationen zusammen. Regelungen dieser Zusammenarbeit enthält der Einrichtungserlass der NUA.
Grundsätze und Schwerpunkte der NUA-Arbeit werden im Einvernehmen mit dem Kuratorium beschlossen.
Der Beirat der NUA berät das Kuratorium bei fachlichen Grundsatzfragen. Ihm gehören Persönlichkeiten von Zielgruppen und Kooperationspartnern der NUA an.
Sitzungen beider Gremien finden zweimal jährlich statt.
Der Vorsitzende des Beirats nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kuratoriums teil.
Die Kuratoriumsvorsitzende, die LANUV-Präsidentin, der Leiter der NUA und die Fachgebietsleitungen nehmen beratend an den Beiratssitzungen teil. Die Mitglieder des Kuratoriums können an den Sitzungen auf Wunsch teilnehmen.